SPIEL, SPORT & SPASS

Öffnungszeiten

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Der  öffentliche Spiel- und Sportplatz “Abenteuer-Gletscherwelt“ in Krauschwitz i.d. O.L. dient der Entfaltung der Kinder, Jugendlichen und  Sportbegeisterten  sowie der  Einübung  sozialen  Verhaltens.  Jede von  dieser  Zweckbestimmung  abweichende  Benutzung ist  nicht  zulässig.   Ausnahmen  hiervon  können  im   Einzelfall  vom Pächter zugelassen werden. Die  Anlage  ist  täglich von  April bis  September von  8 bis 19 Uhr  und von  Oktober bis  März von  8 Uhr bis zum  Beginn der bürger- lichen   Abenddämmerung   geöffnet.   Abweichungen   können   in  besonderen Fällen vom Pächter festgelegt werden. Bei der  Benutzung der Anlage sind  unzumutbare  Störungen und  Belästigungen  anderer  Spielplatzbenutzer und der  Anwohner zu  vermeiden. Untersagt ist: a) sich   in   der   Anlage   im   betrunkenen   oder   sonst   Anstoß      erregenden Zustand aufzuhalten, b) das Verrichten der Notdurft, c) Musikgeräte  laut  spielen  zu  lassen  bzw.  sonst übermäßiges      Geschrei oder übermäßigen Lärm zu verursachen, d) das Radfahren. Es sind die Fahrradständer zu benutzen ! e) Feuer   anzuzünden  sowie   Feuerwerkskörper   und   ähnliche      Sprengsätze abzubrennen, f) der  Aufenthalt  von  Hunden  und  anderen  Haustieren auf  den    Spielflächen.Hundekot ist unverzüglich zu entsorgen. Die Anlage    mit   seinen  Einrichtungen  darf  nicht  beschädigt,  verunreinigt,     zweckentfremdet benutzt  oder  betreten werden.  Abfälle sind in     den dafür vorgesehenen Behältern abzulegen. Die  Benutzung  der  Anlage erfolgt auf  eigene  Gefahr. Für  Unfälle  und   Schäden   kann   keine   Haftung   übernommen  werden.  Die  Benutzer sind verpflichtet, die Geräte jeweils vor der Benutzung auf  ihre  ordnungsgemäße  Beschaffenheit   für   den   gewollten Zweck  zu  prüfen. Schadhafte Geräte  oder  Anlagen  dürfen  nicht benutzt  werden. Bei extremen  Witterungsbedingungen durch  Starkregen,  Gewitter,    Schnee oder Glatteis  sowie   für   die Dauer  von Reinigungs- bzw.  Reparaturarbeiten    kann    die    Anlage    geschlossen    oder   die  Benutzung  einzelner  Spielgeräte  gesperrt werden.  Es erfolgt kein Winterdienst. Beauftragte  des   Pächters  haben   für  die   Aufrechterhaltung  der  Sicherheit,    Ruhe,   Ordnung   und   für     die    Einhaltung    dieser  Benutzungsordnung zu  sorgen.     Den   Anordnungen    der Beauf- tragten ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Beauftragte des Pächters sind befugt, Personen, die a) die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, b) andere Spielplatz –Benutzer belästigen, c) trotz  Ermahnung  gegen  Bestimmungen  dieser  Benutzungs-     ordnung    verstoßen, aus  dem  Gelände  der  „Abenteuer-Gletscherwelt“  zu  verweisen. Besucher der  „Abenteuer-Gletscherwelt“, die sich der   Anweisung des   Aufsichtspersonals   oder  eines   Beauftragten   widersetzen,   können  strafrechtlich  wegen   Hausfriedensbruch verfolgt werden.  Weiterhin   kann   diesen    Personen   der   Zutritt   zum   Gelände  zeitweise oder dauernd vom Pächter untersagt werden.

Benutzungsordnung

Täglich von April bis September von 8 Uhr bis 19 Uhr und

von Oktober bis März von 8 Uhr bis zum Beginn der

bürgerlichen Abenddämmerung

Quelle: OpenStreetMap